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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95   

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https://dejure.org/1995,8024
OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95 (https://dejure.org/1995,8024)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.1995 - 2 U 154/95 (https://dejure.org/1995,8024)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 1995 - 2 U 154/95 (https://dejure.org/1995,8024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 24; ARB 75 § 26 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 24 ARB 75; § 26 Abs. 1 ARB 75
    Deckungszusage; Verkehrsrechtsschutz; Familienrechtsschutz; Vermögensverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deckungszusage; Verkehrsrechtsschutz; Familienrechtsschutz; Vermögensverwaltung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95
    Dies wäre nach der einschlägigen Entscheidung des BGH (BGHZ 119, 252, 256), der der Senat folgt, aber Voraussetzung für die Bejahung der sekundären Risikobeschränkung nach § 26 I Satz 4 ARB bzw. § 26 I ARB/1988.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1984 - 4 U 47/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95
    Hierin liegt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, durch das der Beklagten Einwendungen und Einreden abgeschnitten sind, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und die der Beklagten bekannt waren oder mit der sie zumindest rechnete (OLG Düsseldorf, VersR 1985, 728; OLG Karlsruhe, RuS 1991, 168).
  • OLG Bamberg, 10.03.1994 - 1 U 65/89

    Abgrenzung der privaten von der beruflichen Vermögensverwaltung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95
    Eine demgegenüber nach § 24 ARB zu versichernde gewerbliche Tätigkeit liegt erst vor, wenn die Vermögensverwaltung Einrichtungen erfordert, die sie nach dem äußeren Erscheinungsbild bei zwangloser Betrachtung als Ausübung eines Berufs erscheinen lassen (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1507).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1990 - 12 U 126/90

    Schmerzensgeldklage einer Prostituierten wegen Vergewaltigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95
    Hierin liegt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, durch das der Beklagten Einwendungen und Einreden abgeschnitten sind, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und die der Beklagten bekannt waren oder mit der sie zumindest rechnete (OLG Düsseldorf, VersR 1985, 728; OLG Karlsruhe, RuS 1991, 168).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.; vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00

    Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung bei einmaligem Erwerb von Anteilen

    In diesem Sinne hat auch das OLG Oldenburg mit Urteil vom 30. August 1995 (r + s 1995, 463) für den Fall der Verwaltung von sieben Immobilien entschieden.
  • LG Paderborn, 07.05.2021 - 4 O 161/21
    Mit der Deckungszusage gibt der Versicherer ein deklaratorisches Anerkenntnis ab (BGH NJW 2014, 303; OLG München 09.01.2017 25 U 3537/16 juris; OLG Zweibrücken r+s 2014, 412; OLG Celle VersR 2008, 1645; KG VersR 1997, 1352; OLG Oldenburg VersR 1996, 1233; OLG Düsseldorf r+s 2002, 242; Langheid/Wandt/ Obarowski Anh. zu § 125 Rn. 121; Prölss/Martin/Armbrüster § 17 Rn. 10), durch das bestimmte, dem Versicherer bei Erteilung seiner Bestätigung, Rechtsschutz zu gewähren, bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten werden.
  • OLG Oldenburg, 26.11.1997 - 2 U 225/97

    Voraussetzungen für einen Ausschluss des Deckungsschutzes; Anforderungen an die

    Die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (Senat VersR 1996, 1233, 1234) [OLG Oldenburg 30.08.1995 - 2 U 154/95] bringt dagegen nichts Erhebliches vor.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.1995 - 6 U 182/94   

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https://dejure.org/1995,6669
OLG Hamm, 08.06.1995 - 6 U 182/94 (https://dejure.org/1995,6669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1995 - 6 U 182/94 (https://dejure.org/1995,6669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 6 U 182/94 (https://dejure.org/1995,6669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 12 Abs. 1 II f
    Äußeres Bild einer Entwendung bei wiederaufgetauchtem Kfz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz; Aufbruchspuren; Schlüssel; Erstattung; Schädigungsvorsatz; Betriebsfremd; Tätermotiv; Hafenbecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib, Abs. 1 IIf; ZPO § 286

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1233
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 06.12.1996 - 20 U 133/96
    Ob eine solche Wahrscheinlichkeit gegeben ist, muß im Rahmen des § 286 ZPO durch umfassende Gesamtwürdigung aller für und gegen eine Entwendung sprechenden Umstände festgestellt werden (OLG Hamm r + s 1996, 11, 12).
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